Eine Unternehmensumwandlung kann sowohl im Zuge der Unternehmensnachfolge als auch durch Neuausrichtung des Unternehmens eine wichtige Überlegung sein.

Unternehmensumwandlung

Die Aufnahme neuer Gesellschafter, das Ausscheiden von Gesellschaftern, Optimierung von Unternehmensabläufen, Wettbewerbsdruck, geänderte Marktbedingungen und Steuergesetze, eine neue Unternehmensstrategie, die Erschließung neuer Märkte sind gute Gründe, die bisherige Rechtsform des Unternehmens zu hinterfragen. Vor allem Existenzgründer, die erfolgreich als Einzelfirma gestartet sind, machen sich Gedanken, wie die Umsatzentwicklung gehalten und weiter gesteigert, wie die Gewinne besser abgesichert, die Steuerbelastung begrenzt und das eigene Haftungsrisiko reduziert werden können. Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH oder GmbH & Co. KG rücken in den Blickpunkt.

Es gibt unterschiedliche Wege, das Unternehmen in die gewünschte Rechtsform umzuwandeln. Ist die Betriebsaufspaltung für Sie steuerlich und wirtschaftlich attraktiv? Oder kommen eher die Neugründung einer GmbH oder der Wechsel der Rechtsform in Betracht? Das Umwandlungsgesetz (UmwG) und das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) geben den Rahmen vor. Steuerberater Rocco Müller berät Sie ausführlich zu den Vor- und Nachteilen der vorhandenen Möglichkeiten und unterstützt Sie mit seiner Erfahrung und seinem Wissen bei der Umsetzung der geplanten Unternehmensumwandlung. Vermeiden Sie zusätzliche Steuerbelastungen durch Aufdeckung stiller Reserven oder durch höhere Ertragssteuern!

Auch die gewünschte Regelung der Unternehmensnachfolge kann eine Unternehmensumwandlung notwendig machen.

Wir beraten Sie bei allen steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen, die eine Firmenumwandlung mit sich bringt.

Unternehmensnachfolge

Die rechtzeitige Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforderungen eines jeden Unternehmers. Viele denken erst mit dem bevorstehenden Ruhestand an die Regelung der Unternehmensnachfolge. Es ist ratsam, sich schon eher mit dieser wichtigen Frage zu beschäftigen. Krankheiten, Schicksalsschläge oder neue persönliche Lebenswünsche können Anlass sein, sich nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger umzusehen.

Berichte in Zeitungen, Umfragen der IHKs und HWKs zeigen, dass man für die Suche des Unternehmensnachfolgers einen langen Atem braucht. Steuerberater Rocco Müller hilft Unternehmen im Großraum Zwickau, Chemnitz und Erzgebirge bei der Unternehmensnachfolge. Viele Fragen türmen sich auf und einfache Lösungen gibt es nicht:

  • Kommt der Unternehmensnachfolger aus der eigenen Familie, aus dem Unternehmen oder muss extern gesucht werden?
  • Wie gut ist das Unternehmen etabliert?
  • Wie sind die Chancen und Risiken des Unternehmens für die Zukunft?
  • Wieviel ist das Unternehmen tatsächlich wert?
  • Kommt ein Unternehmensverkauf in Betracht?
  • Welche Rechtsform ist für die Regelung der Unternehmensnachfolge geeignet?
  • Wie wirkt sich die Unternehmensnachfolge auf die geplante Altersvorsorge aus?
  • Was muss ich hinsichtlich Erbschaft- und Schenkungsteuer beachten?
  • Wie übertrage ich das Unternehmen an den Nachfolger?

Die letzte Frage beinhaltet ein ganzes Spektrum an Möglichkeiten – wie die Verpachtung des Unternehmens, Verkauf, Schenkung unter Auflagen, gemischte Schenkung, Vermögensübertragung auf Basis der vorweggenommenen Erbfolge,… Bestehende Gesellschaftsverträge und Testamente werden geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Klärung von Haftungsfragen und die Haftungsbeschränkung sind im beidseitigen Interesse. Sie erhalten eine umfassende Beratung zur Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung. Bei Bedarf werden auch erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen. Gern beraten wir Sie zu erbschaftsrechtlichen und ertragsrechtlichen Folgen der Unternehmensnachfolge.

Unser Leistungsangebot zur Unternehmensumwandlung und Unternehmensnachfolge

  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
  • Beratung bei Unternehmensverkauf und die vertragliche Gestaltung (in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Beratung zur Unternehmensumwandlung
  • Vermögensübertragungen und Haftungsbeschränkung
  • Einbringung von Betrieben und Unternehmensanteilen,
  • Unternehmensbewertung
  • Betriebsaufspaltung